FAQ zu deiner Lehre

Mai 14, 2020

Derzeit finden wieder Lehrabschlussprüfungen statt. Lehre in Vorarlberg hat alle wichtigen Fragen für Lehrlinge zusammengefasst.

  • Kann ich derzeit zur Lehrabschlussprüfung (LAP) antreten?

Seit 11. Mai wurden die Lehrabschlussprüfungen wieder schrittweise aufgenommen. Auch die Vorbereitungskurse dazu finden wieder statt. Vorrangig werden jene Lehrlinge eingeladen, die schon länger auf einen Termin warten und von denen bekannt ist, dass sie Prüfungsvorbereitungen bereits durchlaufen haben. Wenn zur LAP eingeladene Lehrlinge aufgrund der jetzigen Situation noch längere Vorbereitungszeit benötigen (insb. Vorbereitungskurse), können sie um eine Terminverschiebung ansuchen.

 

  • Mein LAP-Termin wurde verschoben, ich habe daher länger auf das Fachkräftegehalt warten müssen, als ich gerechnet habe. Bekommen ich dafür einen Ersatz

Zwischen 16.3. und 8. Mai haben CoVid-bedingt keine Lehrabschlussprüfungen stattgefunden. Bei Personen, die in diesem Zeitraum ihre LAP ablegen wollten und bereits für einen Prüfungstermin vorgesehen waren, kann die Verschiebung dazu führen, dass sie in der Zwischenzeit statt dem kollektivvertraglichen Entgelt für FacharbeiterInnen ein geringeres Gehalt erhalten. Um diesen Unterschied auszugleichen, kann die betroffene Personengruppe eine Ausgleichszahlung beantragen. Der Zuschuss orientiert sich am Gehaltsunterschied (Fachkraft – Lehrling bzw. Fachkraft – Fachkraft noch ohne LAP) und wird in Form von Tagespauschalen bezahlt.
Voraussetzung: Einkommensverlust aufgrund verspätetem Anspruch auf das kollektivvertragliche Entgelt für Fachkräfte.
Beantragung und Auszahlung: Die Ausgleichzahlung wird nach bestandener Lehrabschlussprüfung ausbezahlt. Die Förderhöhe wird automatisch berechnet. Die Lehrlingsstelle schickt dazu jedem Lehrabsolventen / jeder Lehrabsolventin nach der Prüfung ein E-Mail mit einem bereits vorausgefüllten Formular. Dieses ist vom Antragsteller selbst sowie vom Arbeitsgeber (der damit das laufende ausbezahlte Gehalt bestätigt) zu unterschreiben und der Lehrlingsstelle (per E-Mail, postalisch oder persönlich) wieder zu übermitteln.

 

  • Kann mein Lehrverhältnis jetzt vom Betrieb gelöst werden?

Auch wenn dein Betrieb nun keine Arbeit hat, darf er deinen Lehrvertrag nicht einfach kündigen, weil die jetzigen Umstände kein zulässiger Auflösungsgrund für den Lehrberechtigten sind. Wenn ein Lehrberechtigter/eine Lehrberechtigte trotzdem das Lehrverhältnis auflöst, wäre dies rechtsunwirksam. Es gibt auch für Lehrlinge die Möglichkeit auf die Kurzarbeitszeitregelung zurück zu greifen.

 

  • Verlängert sich jetzt meine Lehrzeit?

Eine Verlängerung der Lehrzeit aufgrund der Kurzarbeit ist nicht erlaubt.

 

  • Kann mein Lehrverhältnis während Corona gelöst werden?

Die Lösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten ist grundsätzlich nur bei besonderen Vorkommnissen bzw Versäumnissen seitens des Lehrlings möglich. Daran ändert auch die aktuelle Situation nichts. Die Lösung des Lehrverhältnisses ist also nur in beidseitigem Einvernehmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchführbar.

 

Bestimmt gibt es noch viele weitere Fragen, die euch beschäftigen. Dafür könnt ihr jederzeit die Lehrlingsstellen von AK (+43 50 258 2300, lehrlingsabteilung@ak-vorarlberg.at) oder WKV (+43 5522 305 1155, lehre@wkv.at) erreichen.

 

Kurz-Interview mit Brigitte Sohm, Teamleiterin Prüfungsservice der WKV

  • Wie läuft es derzeit mit der LAP?
    „Es hat natürlich einige Verschiebungen gegeben, aber seit 11. Mai finden mit den MetalltechnikerInnen endlich wieder Prüfungen statt. In der Woche zuvor konnten wir auch den dazugehörigen Vorbereitungskurs anbieten.“
  • Gibt es dabei Einschränkungen?
    „Es gelten alle derzeit bekannten Sicherheitsmaßnahmen. Bei den mündlichen Prüfungen kann glücklicherweise auf einen Nasen-Mund-Schutz verzichtet werden. Außerdem bekommt nun alle KandidatInnen einen persönlichen Prüfungstermin, damit vor dem Prüfungszimmer keine Warteschlangen mehr stattfinden.“
  • Fallen der Teile der Prüfung weg?
    „Nein, es hat sich hier nichts verändert. Schon davor war es so, dass alle SchülerInnen mit einem positiven Abschluss in ihrer letzten Schulstufe keine theoretische sprich schriftliche Prüfung ablegen mussten.“
  • Welche Schwierigkeiten müssen derzeit gemeistert werden?
    „Angesichts der Umstände ist die Organisation derzeit herausfordernd. Weder Prüfungszimmer noch PrüferInnen sind derzeit leicht zu finden. Aber das wird schon, jeden Tag geht etwas weiter.“