Arbeitsunfall – was nun?
Januar 11, 2019
Krankheit, Müdigkeit, Stress, Nervosität, Fremdverschulden, mangelnde Maschinensicherheit oder falsche Bedienung eines Gerätes: Ein Arbeitsunfall kann jedem passieren. Zu Arbeitsunfällen zählt aber nicht nur das, was dir unmittelbar an deinem Arbeitsplatz passiert, sondern auch bei Unfällen,
- die durch deine Arbeitstätigkeit verursacht werden (Als Bauarbeiter gilt beispielsweise also auch die Baustelle als Arbeitsunfall, nicht nur die Firmenzentrale).
- die dir auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit zum Mittagessen oder auf dem Heimweg passieren.
- die dir im Rahmen von beruflichen Schulungen (auch außerhalb des Betriebes) zustoßen.
- die auf dem Weg zum Arzt passieren, sofern du deinem Betrieb mitgeteilt hast, dass du zum Arzt gehst, oder du den Arzt aufgrund einer Anordnung der Gebietskrankenkasse aufsuchst.
Beispiel: Schickt dich dein Lehrbetrieb zum Arzt, um eine Krankenstandsbestätigung einzuholen und dabei ereignet sich ein Unfall, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
Zum besseren Verständnis ein weiteres Beispiel der Wirtschaftskammer:
Die Verätzung der Speiseröhre durch Trinken eines Spülmittels aus einer im Betrieb herumstehenden Flasche gilt als Arbeitsunfall.
Der Unfall, den ein Dienstnehmer durch Trunkenheit oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz erleidet, ist nicht als Arbeitsunfall anzusehen.
Meldepflicht
Als Arbeitnehmer hast du die Pflicht,
- jeden Arbeitsunfall,
- jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte,
- und jede von dir festgestellte ernste Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Mitarbeiter,
sofort deinem Vorgesetzten oder den dafür zuständigen Personen in deinem Betrieb melden.
Fortlaufende Lehrlingsentschädigung
Im unglücklichen Fall eines Arbeitsunfalles steht dir die volle Lehrlingsentschädigung bis zu 8 Wochen zu – ganz egal wie viele Wochen/Tage du in diesem Jahr bereits im Krankenstand warst.
Sollten dir innerhalb eines Jahres gleich zwei Arbeitsunfälle passieren, so hast du erneut Anspruch auf die Entgeltfortzahlung bis zu 8 Wochen – es besteht also für jeden Arbeitsunfall ein eigenes Anspruchskontingent.
Darüber hinaus hast du einen Anspruch auf Teilentgelt bis zur Dauer von weiteren vier Wochen.
Mehr Details rund um die Entgeltfortzahlung liest du bei noedis oder der Wirtschaftskammer.
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