Lehre als

Tierärztliche Ordinationsassistenz

Tierliebhaber aufgepasst: diese Lehre wird eure Herzen höher schlagen lassen!

Kurzbeschreibung

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen unterstützen TierärztInnen bei der Betreuung, Behandlung und Operationen an ihren Patienten. Zu ihren Aufgaben gehören auch Hygienemaßnahmen an den Behandlungsgeräten und -instrumenten und die Dokumentation der Behandlungen. Außerdem betreuen sie die Patienten und TierhalterInnen vor, während und nach der Behandlung und wickeln  Administration, Verrechnung und Patientenverwaltung ab.

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen arbeiten in Tierarztpraxen und Tierkliniken, wo sie viel Kontakt zu Tieren und TierhalterInnen haben. Um die TierärztInnen unterstützen zu können, benötigen sie Grundkenntnisse in  Anatomie, Pharmakologie und Krankheiten von Haus-, Heim- und Nutztieren.

Tätigkeiten

  • Termine annehmen und koordinieren
  • Patienten aufnehmen und Kontaktdaten der Patienten verwalten
  • Behandlung der Patienten dokumentieren, Diagnoseblätter und Protokolle führen
  • Lagerbestand der medizinischen Produkte, Medikamente, Instrumente, Materialien überwachen und gegebenenfalls nachbestellen
  • Medizinprodukte und Instrumente für Behandlungen und Operationen sowie die Notfallausrüstung desinfizieren
  • Geräte und Flächen desinfizieren und sterilisieren
  • Tierhalter empfangen
  • Tiere betreuen (auch stationär)
  • bei Behandlungen, Narkose, Operationen und Notfällen assistieren
  • Laborpräparate vorbereiten
  • bei Röntgen assistieren
  • Tierhalter/innen über Tierschutz und Ernährung informieren
  • Verrechnungen durchführen

So viel wirst du in etwa verdienen

Dein Lehrlingseinkommen (brutto) laut Kollektivvertrag (Stand 2024).

1. Lehrjahr

KEIN Kollektivvertrag, daher freie Vereinbarung der Lehrlingsentschädigung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling!

2. Lehrjahr

KEIN Kollektivvertrag, daher freie Vereinbarung der Lehrlingsentschädigung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling!

3. Lehrjahr

KEIN Kollektivvertrag, daher freie Vereinbarung der Lehrlingsentschädigung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling!

4. Lehrjahr

KEIN Kollektivvertrag, daher freie Vereinbarung der Lehrlingsentschädigung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling!

Anforderungen

  • Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in diesem Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
    • Hand- und Fingergeschicklichkeit
    • Geruchsunempfindlichkeit.

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Organisationsfähigkeit
    • Sinn für Hygiene
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Grundwissen im Bereich Anatomie
    • Systematische Arbeitsweise

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kundinnen-/Kundenorientierung
    • Kommunikationsfähigkeit

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit / Feingefühl
    • Tierliebe
    • Hygienebewusstsein
    • Keine Berührungsängste bei Tieren

Berufsschulen

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Berufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik

Längenfeldgasse 13-15

1120 Wien

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FAQs

Du hast Fragen? Wir haben Antworten.

Was ist die Probezeit?

Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses musst du eine sogenannte Probezeit durchlaufen. Für Lehrlinge geht diese 3 Monate. Das gibt dir und deinem Arbeitgeber Zeit euch kennenzulernen und zu schauen ob diese Ausbildung das Richtige für dich ist. In der Probezeit kannst du sowie dein Chef das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.

Was regelt der Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Er gilt immer für die ganze Branche, also gibt es beispielweise einen Kollektivvertrag für die komplette Verkaufsbranche. Das garantiert, dass niemand, der in dieser Branche arbeitet nachteilig behandelt wird. Der Kollektivvertrag, der dann zwischen dir und deinem Arbeiter besteht beinhaltet vor allem Regelungen zum Mindestlohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und zur Arbeitszeit.

Brutto-/Nettolohn – wo liegt der Unterschied?

Ganz einfach erklärt ist der Nettolohn das, was am Ende des Monats auf deinem Bankkonto landet. Von deinem Bruttolohn werden Steuern und Abgaben abgezogen – was am Ende übrigbleibt und tatsächlich dir gehört, ist der Nettolohn. Somit kannst du dir merken: Brutto – Steuern und Abgaben = Netto

Was muss ich vor dem Bewerbungsgespräch beachten?

Plane am Tag des Bewerbungsgesprächs genug Zeit ein, du solltest niemals zu spät zum vereinbarten Termin kommen. Informier' dich schon vorher wie du am besten zur Adresse des Unternehmens kommst, welcher Bus oder Zug dich dort hinbringt oder wie lange die Fahrt dauert. Achte auf ein gepflegtes Aussehen, lass unbedingt den Kaugummi weg und schalte dein Handy aus. Sollte es passieren, dass du den Termin absagen musst (z. B. weil du krank bist) ruf früh genug bei deiner Ansprechperson im Unternehmen an und verschiebe deinen Termin.

Muss ich beim Bewerbungsgespräch wirklich einen Anzug tragen?

Das hängt ganz von dem Unternehmen und der Lehrstelle ab, für die du dich bewirbst. Nicht zu jeder Lehrausbildung passt ein Anzug! Denk daran: Wie du dich kleidest, sagt viel über dich aus und bietet dir eine Möglichkeit, dich selbst zu repräsentieren.

Wie finde ich offene Lehrstellen?

Alle Ausbildungsbetriebe findest du unter dem Menüpunkt „Lehrbetriebe“. Hier siehst du auch gleich welche Betriebe in welchen unterschiedlichen Lehrberufen ausbilden. Du kannst dir die Websites der Betriebe anschauen, die dir gefallen und oft findest du dort auch offene Lehrstellen. Aber auch auf anderen Wegen findest du offene Lehrstellen: In den Berufsinfozentren (BIZ Bregenz, BIZ Feldkirch, BIZ Bludenz ), bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer, bei der Lehrlings- und Jugendabteilungen der Arbeiterkammer und im BIFOInformationszentrum Dornbirn kannst du dich über offenen Lehrstellen informieren. Oft findest du auch Stelleninserate in der Zeitung oder aber Familienmitglieder und Freunde wissen über offene Lehrstellen in einer Firma Bescheid. Wenn möglichst viele Personen wissen, dass du auf Lehrstellensuche bist, können sie dich bei deiner Suche unterstützen. Sollte es nicht klappen, erkundige dich beim BIFO nach der Möglichkeit des Jugendcoachings – hier hilft dir dein persönlicher Coach bei der Lehrstellensuche.

Arbeitsbereiche

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen kümmern sich um administrative und organisatorische Aufgaben in Tierarztpraxen oder -kliniken und assistieren TierärztInnen bei der Behandlung der Patienten. Sie nehmen die Patienten auf, dokumentieren die Behandlungen und den stationären Aufenthalte, führen Terminvereinbarungen durch und kümmern sich um Bestellungen und die Lagerbestände in der Ordination. Außerdem führen sie die Verrechnungen mit den PatienteninhaberInnen und Behörden durch, verwalten den gesamten Zahlungsverkehr und führen die Kassa.

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen verfügen über Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pharmakologie und Rassenkunde von Haus-, Heim- und Nutztieren sowie den veterinärmedizinischen Einrichtungen, Geräten und relevanten Medizinprodukten und kennen die wichtigsten Erkrankungen, Krankheitsbilder, Tierseuchen und die Tierschutzbestimmungen. Mit diesem Wissen können sie die TierärztInnen bei der regulären oder Notfall-Behandlung und Versorgung der Patienten unterstützen und bei der Narkose und Operationen assistieren. Sie bereiten alle benötigten Medizinprodukte (z. B. Mullbinden, Spritzen), Instrumente und Geräte vor und sorgen für deren Reinigung bzw. fachgerechte  Entsorgung. Sie betreuen die Patienten und ihre BesitzerInnen vor, während und nach der Behandlung und die Tiere bei stationären Aufenthalten. Außerdem beraten sie die BesitzerInnen nach Anweisung des Tierarztes bzw. der Tierärztin über tiergerechte Haltung und allgemeine Ernährungsfragen ihrer Tiere.

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen arbeiten bei Röntgenaufnahmen mit und fertigen Blutausstriche und parasitologische Präparate mit den Laborgeräten des Betriebs an. Sie desinfizieren Medizinprodukte, Instrumente, Geräte und Behandlungstische und setzen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Seuchen und Infektionskrankheiten um. Sie reinigen die Untersuchungs-, Behandlungs- und Operationsinstrumente und desinfizieren bzw. sterilisieren diese bevor sie sie zur weiteren Verwendung vorbereiten. Außerdem reinigen und warten sie die Geräte, die zur Desinfektion und Sterilisation genutzt werden, und kontrollieren Lagerung und Haltbarkeitsdatum des Sterilguts und der Hausapotheke.

Arbeitsumfeld

Tierärztliche OrdinationsassistentInnen arbeiten in Warte-, Empfangs- und Behandlungsräumen von Tierkliniken und Tierarztpraxen sowie in deren Lager-, Labor- und Röntgenräumen.

Bei ihren Tätigkeiten arbeiten sie eng TierärztInnen zusammen und haben Kontakt zu den behandelten Tieren und deren BesitzerInnen. Außerdem haben sie Kontakt mit BerufskollegInnen (z. B.  TierpflegerIn, LieferantInnen und Behörden).

Arbeitsmittel

Für die Administration, Verrechnung, Dokumentation und Terminkoordination arbeiten Tierärztliche OrdinationsassitentInnen mit den üblichen Bürogeräten (Telefon, Computer/Laptop, Drucker, EDV-Systemen, etc.) sowie Büromaterial (Ordner, Kalender, etc.) und führen analoge oder digitale Patienten- und Diagnoseblätter, Lagerbestandslisten, Kassabücher.

Außerdem arbeiten sie mit veterinärmedizinischen Instrumenten, Geräten und Produkten (z. B. Waage, Stethoskop, Handschuhe, Otoskop, Mullbinden, Spritzen, Skalpell etc.) sowie mit Mitteln, Materialien und Geräten zur Desinfektion und Sterilisation (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Sterilisator).

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